Elementarschadenversicherung: was sie abdeckt und wie es in Deutschland, Österreich und der Schweiz geregelt ist
Warum die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung bei Hochwasser und Starkregen oft nicht zahlt, was eine Elementarschadenversicherung abdeckt, wie es in Deutschland, Österreich und der Schweiz geregelt ist und was du nach einem Schaden tust.
Kurz gesagt
- Die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber meist nicht Hochwasser, Starkregen oder Rückstau.
- In Deutschland ist Elementarschutz bisher freiwillig; nur rund 59 % der Wohngebäude sind versichert. Bund und Länder diskutieren, ihn zum Standard zu machen.
- In Österreich ist Hochwasser in Standardverträgen oft nur mit wenigen Tausend Euro gedeckt; ein erweiterter Schutz kostet extra.
- In der Schweiz sind Gebäude in den meisten Kantonen pflichtversichert, Elementarschäden inklusive; Erdbeben sind in der Regel nicht gedeckt.
Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten treffen längst nicht mehr nur Häuser am Fluss: Ein einziges Gewitter kann Keller in ganzen Straßenzügen fluten. Viele merken erst danach, dass ihre Versicherung genau diesen Schaden nicht deckt. Dieser Ratgeber erklärt, was du brauchst, und wie es in Deutschland, Österreich und der Schweiz geregelt ist.
Was die normale Versicherung deckt und was nicht
| Versicherung | Deckt meist | Deckt meist nicht |
|---|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | Feuer, Blitz, Leitungswasser (Rohrbruch), Sturm ab Windstärke 8, Hagel | Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck |
| Hausratversicherung | Einrichtung bei Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm, Hagel | Dieselben Naturgefahren wie oben |
| Elementarschaden-Baustein | Überschwemmung (auch durch Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen | Grundwasser ohne Überflutung, Schäden durch fehlende Instandhaltung |
Die genaue Liste steht in deinen Versicherungsbedingungen. Lies sie einmal in Ruhe, bevor etwas passiert.
Deutschland: freiwillig, aber vielleicht bald Standard
- Elementarschutz ist ein freiwilliger Zusatz zur Wohngebäude- und Hausratversicherung.
- Nur rund 59 % der Wohngebäude sind gegen Elementarschäden versichert, mit großen Unterschieden zwischen den Bundesländern.
- Im Oktober 2026 haben Justiz- und Finanzministerium Eckpunkte vorgelegt: Elementarschutz soll in neuen Wohngebäudeverträgen zum Regelfall werden, bestehende Verträge sollen nach einer Übergangszeit umgestellt werden. Ein Gesetzentwurf wird für 2027 erwartet, Details wie ein mögliches Opt-out sind noch offen.
- Bis dahin gilt: Prüf selbst, ob du den Baustein hast, und schließ ihn ab, wenn nicht.
Österreich: Hochwasser oft nur knapp gedeckt
- Sturm, Hagel und Schneedruck sind in Eigenheim- und Haushaltsversicherungen meist enthalten.
- Hochwasser, Überschwemmung, Muren und Lawinen gelten als außergewöhnliche Naturereignisse. In Standardverträgen sind sie oft nur mit etwa 3.000 bis 10.000 Euro gedeckt, mit erweitertem Schutz eher mit 20.000 bis 40.000 Euro.
- In Hochwasserzonen ist erweiterter Schutz manchmal nur schwer oder gar nicht erhältlich. Deine Gefährdung zeigt die Plattform HORA.
- Den Rest übernimmt unter Umständen teilweise der Katastrophenfonds über die Länder, aber nicht in voller Höhe.
Schweiz: meist Pflicht, Elementarschäden inklusive
- In 19 von 26 Kantonen sind Gebäude bei der kantonalen Gebäudeversicherung pflichtversichert, gegen Feuer und Elementarschäden wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Lawinen und Erdrutsch. In einigen weiteren Kantonen ist die Versicherung bei einem privaten Anbieter Pflicht, in einigen freiwillig.
- Für die Einrichtung brauchst du eine Hausratversicherung. Prüf, was sie bei Elementarschäden abdeckt.
- Erdbeben sind in der Regel nicht gedeckt. Einige Kantone und Versicherer bieten separate Lösungen an.
Nach einem Schaden
- Sicherheit zuerst: Strom im überfluteten Keller nicht selbst einschalten, nicht in beschädigte Gebäude gehen. Siehe Hochwasser: was tun.
- Sofort melden, telefonisch und schriftlich, mit Versicherungsnummer.
- Alles fotografieren und filmen, bevor du aufräumst. Beschädigte Gegenstände nicht wegwerfen, bis der Versicherer zustimmt.
- Schaden mindern: Wasser abpumpen, nasse Sachen ins Trockene, Notabdichtungen. Belege aufheben.
- Unterlagen bereit: Police, Eigentumsnachweis, Rechnungen oder Fotos wertvoller Gegenstände.
Vorbeugen lohnt sich doppelt
Eine Rückstauklappe, druckdichte Kellerfenster und hochgelagerte Heizung oder Elektrik verhindern viele Schäden schon vorher, siehe Keller vor Hochwasser schützen. Bewahre Kopien deiner Police und wichtiger Dokumente auch digital auf, siehe wichtige Dokumente sichern.
Häufige Fragen
Ist Starkregen ohne Fluss in der Nähe auch Elementarschaden?
Ja. Wenn Starkregen das Grundstück überflutet oder Wasser durch Kellerfenster drückt, ist das eine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung. Ohne diesen Baustein zahlt die normale Gebäudeversicherung dafür meist nicht. Rückstau aus der Kanalisation ist ebenfalls ein Elementarbaustein, oft mit der Bedingung einer funktionierenden Rückstauklappe.
Brauche ich als Mieter eine Elementarversicherung?
Für das Gebäude ist der Eigentümer zuständig. Deine Möbel, Kleidung und Geräte sind über die Hausratversicherung versichert, und auch dort muss Elementarschutz meist extra eingeschlossen werden, besonders wenn du im Erdgeschoss oder Souterrain wohnst oder Sachen im Keller lagerst.
Mein Haus liegt in einem Überschwemmungsgebiet. Bekomme ich überhaupt noch Schutz?
Meist ja, aber teurer, mit höherem Selbstbehalt oder nur bei wenigen Anbietern. Vergleiche Angebote, frag einen unabhängigen Makler und mach Schutzmaßnahmen wie Rückstauklappe und Hochwasserschutz für Kellerfenster: Sie senken das Risiko und manchmal die Prämie.
Zahlt nicht ohnehin der Staat nach einer großen Flut?
Darauf solltest du dich nicht verlassen. Staatliche Hilfen sind freiwillig, oft nur ein Teil des Schadens und werden zunehmend an die Bedingung geknüpft, dass eine Versicherung möglich gewesen wäre.
Quellen und weiterführende Links
Preper dient der allgemeinen Information und ersetzt weder die Anweisungen der Behörden noch ärztlichen Rat. Im Notfall wähle 112 (in der Schweiz auch 144, 117 oder 118).